Neue Corona-Schutzverordnung tritt am 15. Februar in Kraft

Nach dem Beschluss des sächsischen Kabinetts gelten weiterhin das Alkoholverbot und die Ausgangsbeschränkungen zwischen 6 und 22 Uhr, zwischen 22 und 6 Uhr werden diese verschärft. Die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre und des 15-km-Radius ist durch kommunale Behörden möglich. So hat die Landeshauptstadt Dresden die nächtliche Ausgangssperre aufgrund der gesunkenen Inzidenzzahlen am 14. Februar und die Beschränkung auf den 15 Kilometer-Radius rund um den Wohnbereich, die Unterkunft oder den Arbeitsplatz, aufgehoben. Die amtliche Bekanntmachung für Sachsen ist hier nachzulesen.