Dresden verschärft Quarantäneregeln

Dresden führt ab 18. Januar strengere Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von positiv Getesteten ein: Bei positivem Test, vor allem auch nach positivem Schnelltest, muss der gesamte Hausstand in Quarantäne. Das gilt auch für alle Kontakt- und Verdachtspersonen des positiv Getesteten. Eine Person, die mittels PCR-Untersuchung oder Antigenschnelltest positiv auf das SARS-CoV-2 getestet wurde, muss sich sofort nach dem Bekanntwerden des positiven Testergebnisses in Quarantäne begeben. Dazu hat das Gesundheitsamt die Allgemeinverfügung geändert. Hintergrund ist, dass das Land Sachsen in einem Erlass die Kommunen zur Überarbeitung der bis jetzt bestehenden Allgemeinverfügungen aufgefordert hat. 
Das Ganze ist im amtsdeutschen Wortlaut hier nachzulesen.