Die sächsische Staatsregierung hat am 8. Dezember angesichts der hohen Infektionszahlen verschärfte Corona-Regeln ab 14. Dezember angekündigt. Geplant sind die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und Horten, Teilen des Einzelhandels, ein öffentliches Alkoholverbot und Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Verkehrsraum. Die angekündigten Maßnahmenlockerungen für die Feiertage bis Neujahr sollen teilweise wieder zurückgenommen werden und nur noch für die Weihnachtstage (23. bis 27. Dezember) gelten.
Demnach gilt vom kommenden Montag an landesweit eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehrsraum (Ausnahme: Waldspaziergänge und Sport). Schulen und Kitas, sowie Teile des Einzelhandels müssen schließen. Geöffnet bleiben Lebensmittelläden, Weihnachtsbaumverkauf, Tierbedarf, Getränkehandel, Großmärkte, Post und Postdienstleistungen, Drogerien, Apotheken, Friseure, Banken, Tankstellen, KfZ- und Fahrradwerkstätten. Pflegeeinrichtungen und Kliniken dürfen nur mit Mundschutz und negativem Test betreten werden.
Erleichterungen über die Feiertage: Maximal 10 Menschen einer Familie können sich zwischen 23.12., 12 Uhr und 27.12., 12 Uhr treffen. Danach gilt wieder die bereits bestehende 5-Personen-Regel aus zwei Haushalten. Der zweite Lockdown für Sachsen ist vorerst bis zum 10. Januar 2021 vorgesehen. Quellen sind hier und hier nachzulesen.
Update 11. Dezember: Die Stadt Dresden verschärft die Regeln schon ab dem 12. Dezember. Der Grund: Dresden hat laut RKI (Robert Koch-Institut) 5 Tage in Folge mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern zu verzeichnen. Demnach ist das Verlassen des Hauses ohne triftige Gründe untersagt. Quelle: Stadt Dresden