Antragsstart für Denkzeit-Stipendien

Ab 15. Juli können sich freiberuflich tätige Kunst- und Kulturschaffende um ein Denkzeit-Stipendium bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen bewerben. Die Stipendien sind mit je 2.000 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie dabei unterstützen, zukunftsweisende Konzepte und Formate zu entwickeln. Insgesamt stehen für das Programm 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind neben freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstlern erstmalig auch freiberuflich tätige Kulturbeschäftigte wie Kulturmanager, Kuratoren, Musikproduzenten, Dramaturgen, Designer, Maskenbildner, Illustratoren, Übersetzer, Lektoren, Musik-, Kunst-, und Theaterpädagogen sowie vergleichbare freiberuflich tätige Kulturproduzenten.

Obacht! Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits in der ersten Programmphase zwischen 23. April und 26. Mai 2020 einen Antrag eingereicht haben, aber aufgrund der frühzeitigen Überzeichnung des Programmes noch keine Benachrichtigung erhalten hatten, brauchen keinen neuen Antrag stellen. Diese Anträge werden automatisch in das aktuelle Förderverfahren überführt. Personen, die in diesem Jahr bereits ein Denkzeit-Stipendium erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen: http://www.kdfs.de/foerderung/programme/denkzeit/