Lockerungen in Sachsen ab 14. Januar

Die neue Corona-Notfallverordnung bringt ab Freitag Lockerungen für einige Bereiche. Waren Kultur- und Freizeiteinrichtungen bislang in Sachsen geschlossen, sollen sie nun unter gewissen Bedingungen wieder öffnen dürfen. Dies gilt auch für Hotels und Skibetriebe, nicht jedoch für Clubs und Diskotheken. Die meisten Lockerungen werden mit 2G und 2G+ verknüpft. Demnach können Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Kinos, Theater, Konzertsäle unter 2G+ sowie Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten unter 2G wieder öffnen. Zusätzlich gilt eine Kapazitätsbegrenzung. Wenn maximal 50 Prozent der möglichen Plätze belegt sind, dürfen maximal 500 Personen zeitgleich anwesend sein. Wenn maximal 25 Prozent der möglichen Plätze belegt sind, sind maximal 1.000 Personen zeitgleich möglich. Clubs, Bars und Diskotheken müssen jedoch weiterhin geschlossen bleiben.

Die neue sächsische Verordnung soll bis 6. Februar gelten. In der neuen Verordnung gibt es eine Unterscheidung von allgemein gültigen Regeln, die unabhängig von der Belegung der Krankenhausbetten und der Inzidenz gelten und Regeln, die in Abhängigkeit der Zahlen bei Erreichen der Überlastungsstufe gelten.

Mehr zu den geplanten Lockerungen unter mdr.de/nachrichten/sachsen/

Update 6. Februar: Die neue Sächsische Corona-Notfallverordnung gilt bis 6. März und ist hier im amtsdeutschen Wortlaut zu finden: coronavirus.sachsen.de/