Einschränkungen für Alle, aber „kein Lockdown“

Corona-Notfallverordnung für Sachsen beschlossen

Im Kampf gegen das Virus hat die sächsische Landesregierung am Freitagabend ihr Pläne für weitergehende Maßnahmen vorgestellt. Weil die Zahl der Corona-Infektionen weiter in die Höhe schnellt und die Krankenhäuser an der Belastungsgrenze arbeiten, werden ab Montag, 22. November, die Corona-Regeln in Sachsen verschärft. Stichwort: „Wellenbrecher“ (Michael Kretzschmer). Die Regierung setzt dabei auf die Anwendung der 2G-Regel in Einzelhandel und Gastronomie und flächendeckende Schließungen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Weihnachtsmärkte sind komplett untersagt. Diese Maßnahmen sollen dann bis 12. Dezember gelten:

  1. Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch ein Haushalt und eine weitere Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 16 Jahren zählen nicht mit.
  2. Großveranstaltungen sind verboten. Auch landestypische Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte und Messen können nicht stattfinden.
  3. Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Ausnahmen gelten für Bibliotheken und die Außenbereiche von Zoos und Tierparks.
  4. Innengastronomie darf nur mit 2G und in der Zeit von 6 bis 20 Uhr öffnen
  5. Einzelhandel darf nur mit 2G und in der Zeit von 6 bis 20 Uhr öffnen. Ausnahmen gelten für die Grundversorgung (Supermärkte, Tierbedarf, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen).
  6. Körpernahe Dienstleistungen sind verboten. Ausnahmen gelten für Friseure, die unter 2G-Bedingungen öffnen dürfen. Auch medizinische Behandlungen sind weiterhin möglich.
  7. Alkoholausschank und -konsum ist in der Öffentlichkeit verboten.
  8. 3G-Regel am Arbeitsplatz
  9. Prostitution ist verboten
  10. Touristische Angebote sind untersagt. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze müssen schließen. Es sind nur noch Übernachtungen für Dienstreisende erlaubt.
  11. Sporteinrichtungen sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Schul-, Dienst- und Profisport. Breiten- und Vereinssport ist für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren möglich.
  12. in Kirchen gelten 3G-Regeln
  13. Versammlungen können nur ortsfest mit maximal zehn Personen stattfinden
  14. Außerschulische Bildungsangebote werden geschlossen. Das betrifft u. a. Volkshochschulen, Tanz-, Musik- und Kunstschulen. Ausnahmen gibt es für Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
  15. Kitas und Schulen bleiben geöffnet, die Schulbesuchspflicht wird aber bis zu den Weihnachtsferien ausgesetzt.
  16. Hot-Spot-Regelung: In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 1.000 soll es Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr geben.
  17. FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV (ab 24.11. gilt die 3G-Regel)

Im genauen, also amtsbürokratischen Wortlaut hier nachzulesen.

Update 12. Dezember: Die derzeit gültigen Corona-Maßnahmen im Freistaat werden verlängert. Das hat das Kabinett am Freitag in einer Sondersitzung entschieden. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 9. Januar. Bei MDR.de finden sich die Regelungen übersichtlich aufgelistet.

Update 28. Dezember: Nach den Beratungen von Bund und Ländern hat Sachsen seine Corona-Regeln angepasst, obwohl in Sachsen bereits strengere Corona-Schutzmaßnahmen als anderswo gelten. Hinzu kommen Kontaktbeschränkungen, FFP-Maskenpflicht in Innenräumen und eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Beerdigungen.