Neue Corona-Regeln in Sachsen

Das sächsische Kabinett hat am Dienstag eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die vom 21. Oktober bis zum 17. November gilt. Die Verordnung sieht u. a. vor, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern ohne Begrenzung zu ermöglichen, wenn die 2G-Regeln eingehalten werden können. Bei solchen Veranstaltungen kann bis zum Erreichen der sogenannten Vorwarnstufe auf Regeln wie Kontakterfassung und Besucher-Höchstgrenzen verzichtet werden. Notwendig ist allerdings ein genehmigtes Hygienekonzept. Auch mit Erreichen der sogenannten Vorwarn- oder Überlastungsstufe sind Veranstaltungen weiterhin möglich. Sofern die Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche aufgeteilt werden, könne in den Flanierbereichen auf Kontakterfassung, 3G-Regelung und Maskenpflicht verzichtet werden. Mit der neuen Verordnung werden Sportgroßveranstaltungen wie auch Weihnachtsmärkte und Bergparaden ermöglicht.

Weitere Änderungen sieht die neue Verordnung beim 2G-Optionsmodell vor. Sofern sich die Veranstalter für dieses Modell entscheiden, entfällt laut Kabinett die bisherige Begrenzung auf 5.000 Besucher und die Pflicht zur Kontakterfassung. Zusätzlich zu den Änderungen bei Großveranstaltungen und dem 2G-Modell hat das Sächsische Kabinett auch einige Änderungen für Schulen und Kitas auf den Weg gebracht. So entfällt zum Beispiel die Maskenpflicht im Klassenraum ab 8. November. (Quelle MDR)

Im Detail ist die Verordnung nachzulesen hier.