Neue Corona-Regeln in Sachsen

In Sachsen gelten ab heute neue Corona-Regeln. Die neue Schutzverordnung gilt bis zum 30. Mai. Sie greift aber erst, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenz-Wert von 100 fünf Werktage unterschritten wird. Eine wesentliche Änderung in der neuen Verordnung, unabhängig von der Inzidenz, betrifft Geimpfte und Covid-19-Genesene: Sie werden mit negativ Getesten gleichgestellt und können dann ohne Test etwa zum Frisör oder Termin-Einkaufen, unabhängig vom Inzidenzwert. Sachsen ermöglicht zudem als erstes Bundesland den rechtssicheren Einsatz der Corona-Warn-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen, in Geschäften und anderen Einrichtungen. Alle 13 Impfzentren in Sachsen bleiben bis Ende Juli in Betrieb.

Unter einer 100er-Inzidenz können sich in geschlossenen Räumen fünf Personen aus zwei Hausständen treffen, im Freien dürfen es zehn sein. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden jeweils nicht mitgerechnet. Bei Eheschließungen dürfen 20 Leute unter Auflagen dabei sein, bei Beerdigungen 30. Die Öffnung der Außengastronomie ist unter Auflagen geplant, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einer Region fünf Tage lang unter 100 liegt. Zu den Auflagen gehören Terminbuchung, Kontakterfassung und ein tagesaktueller Test, wenn mehr als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen. Auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen ist dann wieder Urlaub möglich, ab einer Inzidenz unter 50 auch in Pensionen und Hotels.

Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen ab einer Inzidenz unter 100 unter Einhaltung der Hygieneregelungen öffnen. Auch hier sind eine Kontaktdatenerfassung oder Nachverfolgung Voraussetzung und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Test. Kulturveranstaltungen sind ab einer Inzidenz von 100 wieder möglich. Voraussetzung: Terminbuchung für Besucher Kontakterfassung, tagesaktueller Negativ-Test. Ab einer Inzidenz unter 50 ist die Öffnung aller Kulturstätten ohne Terminbuchung, Kontakterfassung und Negativ-Test möglich, wenn die Bettenkapazität nicht überschritten ist (1.300 Covid-19-Patienten auf Normalstation in Krankenhäusern).

Fitnessstudios dürfen für medizinisch notwendigen Behandlungen und kontaktfreien Sport öffnen. Bei nicht medizinisch notwendigem Sport in Fitnessstudios benötigen die Sportler einen tagesaktuellen negativen Test, außerdem ist eine Kontakterfassung notwendig. Gruppentraining von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen im Außenbereich und Außensportanlagen sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich ist möglich. Kontaktsport im Außenbereich erfordert jedoch einen tagesaktuellen negativen Test und eine Kontaktnachverfolgung. Schwimmunterricht ist in der Primarstufe erlaubt. Ab einer Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50 ist kontaktfreier Sport auf Innen- und Außensportanlagen ohne Auflagen möglich.

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