Ab 6. April wieder gelockerte Corona-Regeln in Dresden

In Dresden sowie dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurden alle Lockerungen, die laut geltender Sächsischer Corona-Schutzverordnung möglich sind, zugelassen. Das heißt, ab Dienstag können dort wieder Botanische Gärten, Zoos, Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung öffnen.

Außerdem ist Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum wieder möglich. Auch weitere körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios dürfen wieder öffnen. Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Außenbereich ist ab dem 6. April ebenfalls wieder erlaubt. Fußball gehört allerdings nicht zu den erlaubten Sportarten.

Hintergrund: Seit 1. April gilt die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung, nach der neben der vom RKI gemeldeten 7-Tage-Inzidenz auch die Anzahl der an Covid-19-Erkrankten in Normalstationen der Krankenhäuser in Sachsen relevant ist. Die Grenze liegt bei 1.300 Betten. Stand 5. April: 1.002 Betten in sächsischen Krankenhäusern sind mit Covid-19-Patienten belegt. Update: Stand 7. April: 1.100.