Lockdown bis 14. Februar verlängert

Bund und Länder haben entschieden: Der Lockdown wird bis 14. Februar verlängert. Statt Alltagsmasken werden OP-Masken oder FFP2-Masken beim Einkaufen und im ÖPNV Pflicht. Grundsätzlich ändert sich nicht viel in Sachsen. Der 15-Kilometer-Radius für den Freizeitbereich und Kontaktbegrenzungen bleiben wie bisher bestehen. 

Demnach müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften künftig medizinische Masken getragen werden (die blauen OP-Masken oder FFP2-Masken). Mitte kommender Woche soll es dazu eine sächsische Verordnung geben, in der auch die Standards und Maskenzertifizierungen aufgelistet sein sollen. Wo es die Tätigkeiten zulassen, werden Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice zu ermöglichen. Ab 25. Januar gilt eine verbindliche Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums, zunächst befristet bis 15. März 2021.

Ferner wurden die Richtlinien, Fristen und Höchstgrenzen für die November-, Dezember- und Überbrückungshilfen verlängert bzw. erhöht. Unternehmen können nun bis zu 1,5 Mio. Überbrückungshilfe III pro Monat (bei mind. 30 Prozent Umsatzverlust) erhalten. Der Höchstbetrag der Abschläge wird auf 100.000 Euro angehoben. Soloselbständige können (sofern sie noch keine Überbrückungshilfe beantragt haben) ihren Antrag direkt (ohne einen prüfenden Dritten) bis 5.000 Euro stellen. Die Antragsfrist wurde bis 30. April 2021 verlängert. Soloselbständige können als Neustarthilfe einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes beantragen. Die Betriebskostenpauschale wird auf max. 7.500 Euro erhöht.