Ab 2. November gilt neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen

Nachdem am 28. Oktober nach den Beratungen von Bundesregierung und Ministerpräsidenten verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen wurden, hat am 30. Oktober das sächsische Kabinett die Coronaschutzverordnung für den Freistaat angepasst.

Demnach werden ab 2. November öffentliche Einrichtungen wie Theater, Konzertsäle, Museen, Zoos und Sportstätten ebenso geschlossen wie Hallenbäder, Saunen, Fitnessstudios, Diskotheken, Opernhäuser und Weihnachtsmärkte. Restaurants und Kneipen dürfen nur noch Speisen außer Haus anbieten. Im Handel darf sich nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. Ausgenommen ist der Individualsport sowie Profivereine.

Volksfeste, Jahrmärkte, Messen und Kongresse sind untersagt. Außerdem werde empfohlen, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten (außer aus triftigen Gründen) zu verzichten. Dies gilt auch für das Inland und für überregionale touristische Ausflüge. Bibliotheken und Schulen (Maskenpflicht für Oberstufe!) bleiben hingegen weiterhin geöffnet.

Die neuen Regeln sehen verschärfte Kontaktbeschränkungen vor. Private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung sind nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis maximal zehn Personen gestattet. Auch in der Öffentlichkeit ist der Aufenthalt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt. Wo immer möglich soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und auch bei Kontakten im öffentlichen Raum wird empfohlen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.  Quelle: MDR