Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ab sofort untersagt

Dresden, 9. Oktober. Alle Groß- und Sportveranstaltungen in Dresden mit einer Besucherzahl von mehr als 1.000 Personen – darunter auch Veranstaltungen und Einrichtungen mit genehmigten Hygienekonzepten wie Bäderbetriebe, Sportwettkämpfe mit Publikum, Volksfeste, Jahrmärkte, Messen und Konferenzen sowie Theater-, Kino- und Konzertveranstaltungen – sind ab sofort ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt. Grund des Erlasses: Die innerhalb der letzten sieben Tage auf 26 gestiegene Zahl der Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohner. Damit steht die Corona-Ampel auf Gelb.

Das Verbot tritt automatisch ein und gilt solange, bis die Anzahl der Coronavirus-Neuinfektionen die Schwelle von 20 pro 100.000 Einwohner während mehr als sieben Tagen unterschritten hat. Das Verbot gilt nach derzeitigem Stand mindestens bis zum Ablauf des 16. Oktober 2020. Genehmigte Veranstaltungen, die die Besucherzahl auf bis zu 1.000 Personen beschränken, dürfen stattfinden.