Neue Allgemeinverfügung in Sachsen ab 27. Juni

Im Freistaat Sachsen gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 Meter zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Reisebussen und Fahrdiensten sowie im Einzelhandel. Darüber hat sich das Kabinett am 23. Juni verständigt. Die neue Corona-Schutz-Verordnung enthält einige moderate Lockerungen. So sind ab 27. Juni Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs z.B. in Gaststätten mit bis zu 100 Personen zugelassen. Öffnen dürfen zudem Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept, aber ohne Tanz. Alle anderen Vorschriften der bis 26. Juni 2020 geltenden Corona-Schutz-Verordnung bleiben gültig.

Die Verordnung im Wortlaut: