Neue Allgemeinverfügung in Sachsen ab 20. April

Die sächsische Landesregierung hat am 17. April eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Eine völlige Aufhebung aller Beschränkungen und Schließungen wurde als verfrüht verworfen, um das Infektionsrisiko nicht zu erhöhen. Demnach wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel verpflichtend. Das Ausgangsverbot wird in ein Kontaktverbot umgewandelt, das vorläufig bis 3. Mai gilt. Damit gemeint ist, dass man weiterhin nur mit Menschen, die zum eigenen Haushalt gehören, und maximal einer weiteren Person unterwegs sein darf. Der einschränkende Radius von 15 km Entfernung vom Wohnort wurde aufgehoben, jetzt sind auch wieder Tagesausflüge in die weitere Umgebung möglich. Alle Veranstaltungen sind nunmehr bis 3. Mai untersagt (Ausnahme: Gottesdienste bis 15 Personen, Trauungen, Beerdigungen).

Kitas bleiben mindestens bis 3. Mai geschlossen. In Sachsen werden die Schulen nach den Osterferien für Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen wieder geöffnet. Ein regulärer Unterricht findet aber nicht statt. Im Vordergrund stehen die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen. 

Ab 20. April können Einzelhandelsgeschäfte mit einer Fläche bis zu 800 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. Einkaufszentren und auch große Möbelhäuser bleiben geschlossen, da dort ein zu großer Menschen-Auflauf befürchtet wird.  Handwerksbetriebe, Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten dürfen unabhängig von der Fläche öffnen.

Friseure und Kosmetikstudios könnten sich darauf vorbereiten, den Betrieb am 4. Mai wieder aufzunehmen.  Gastronomie und Hotels müssen noch länger warten. Bars, Restaurants, Cafés, Biergärten, Kneipen und Diskotheken bleiben auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die ganze Verfügung ist im bürokratischen Wortlaut hier sowie kurz und verständlicher hier nachzulesen