Sachsen verlängert Corona-Regeln

Sachsen verlängert die derzeit gültigen Corona-Regeln bis 28. Mai. Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten somit weiterhin. In medizinischen Bereichen, in Pflegeheimen und im öffentlichen Nahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Bei Schülern und Schülerinnen sind in Bus und Bahn OP-Masken ausreichend. Die Testpflicht für Angestellte und Besucher in medizinischen Einrichtungen, Pflegeheimen, Hospizen, Werkstätten für behinderte Menschen, in JVAs und Flüchtlingsunterkünften bleibt bestehen. Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte müssen mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. In stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sind drei Tests in der Woche vorgeschrieben. Darüber hinaus wird „dringend empfohlen“ weiterhin eine FFP2-Maske in Innenräumen zu tragen, den Mindestabstand und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontakte auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Die neue Verordnung gilt vom 1. bis 28. Mai.

Hintergrund: Am 3. April entfiel aufgrund des Auslaufens der epidemischen Notlage auch in Sachsen die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel, bei Veranstaltungen oder beim Friseur. Es müssen auch keine Nachweise mehr für den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, Gastronomie oder körpernahen Dienstleistungen vorgelegt werden. Sämtliche 3G- und 2G-Regeln sind seitdem entfallen, werden aber im Einzelfall von diversen Betreibern derzeit noch verlangt.
HK