Sachsen hebt fast alle Corona-Maßnahmen auf

Ab dem 3. April wird es in Sachsen nur noch wenige Corona-Maßnahmen geben. Das Kabinett hat sich am Dienstag auf Basismaßnahmen geeinigt, teilte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) laut mdr mit. Damit gilt eine FFP2-Maskenpflicht nur noch in medizinischen Bereichen, in Pflegeheimen und im Nahverkehr (OP-Masken für Schülerinnen und Schüler). Die Testpflicht für Angestellte und Besucher in medizinischen Einrichtungen, Pflegeheimen, Hospizen, Werkstätten für behinderte Menschen, in JVAs und Flüchtlingsunterkünften bleibt bestehen. Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte müssen mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. In Pflegeeinrichtungen sind drei Tests pro Woche vorgeschrieben.

Doch wird aus dem Gesundheitsministerium „dringend empfohlen“ weiterhin eine FFP2-Maske in Innenräumen zu tragen, den Mindestabstand und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontakte auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Ein Appell an die Eigenverantwortung also. Die Maskenpflicht in Schulen und Kitas soll ebenso wegfallen wie sonstige Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G+). In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie für Fahrgäste des ÖPNV bleibt die Maskenpflicht bestehen. Die neue sächsische Corona-Schutzverordnung soll vom 3. April bis zum 30. April gelten. Hintergrund: Der Freistaat Sachsen verzichtet wie die meisten Länder auf die Feststellung einer epidemischen Notlage.
HK