Sachsen verlängert Corona-Maßnahmen

Sachsen verlängert die derzeit gültigen Corona- Maßnahmen bis zum 2. April. Das hat das Kabinett am Donnerstag beschlossen. Der Freistaat nutzt damit eine Übergangsfrist bis das neue Infektionsschutzgesetz greift. Demnach gibt es ab 18. März keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich mehr und keine Beschränkung der Kapazitäten bei Veranstaltungen. Auch nach dem 20. März sollen Basismaßnahmen wie Masken- und Testpflicht in Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie die FFP-Maskenpflicht im ÖPNV, in Innenräumen und im Handel bestehen bleiben. 

Für den Besuch von Kinos, Theatern, Opernhäusern, Konzerthallen, Museen sowie Gastronomie, Hotellerie, Bädern und Saunen gilt weiterhin 3G. Ebenso können Messen und Kongresse mit 3G stattfinden. Für Clubs und Diskotheken bleibt die 2G+-Regel bestehen. Hallen und Stadien können nun voll ausgelastet werden. Wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann, darf am Platz die Maske abgesetzt werden; wenn nicht gilt FFP2-Maskenpflicht.