Neue Corona-Regeln in Sachsen

Die sächsische Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung und damit neue Regeln im Freistaat beschlossen. Demnach gelten vom 4. bis 19. März weitreichende Lockerungen. Kontakterfassung soll es nur noch im Gesundheits- und Sozialwesen geben, die Quadratmeterregel für den Einzelhandel entfällt ebenso wie die Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen. In öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Läden gilt jedoch weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Der 3G-Nachweis ist nötig für den Besuch von Gastronomiebetrieben, Hotels, Dampfsaunen- und Bädern, Museen, Gedenkstätten und Veranstaltungen, bei körpernahen Dienstleistungen, touristischen Bus- und Bahnfahrten, Messen und Kongressen sowie Beerdigungen und Hochzeiten in Innenräumen. Clubs und Diskotheken können unter 2G+ ohne Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen öffnen. Das Tanzverbot ist somit aufgehoben. Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern gibt es nun zwei Optionen: Entweder 2G (im Innenbereich Auslastung 60 Prozent, im Außenbereich 75 Prozent, max. 6.000 Besucher) oder 3G (Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent Auslastung innen wie außen). In Schulen und Kitas will man ab 7. März zum Regelbetrieb zurückkehren.
HK

Hier kann man sich die neue Verordnung im Wortlaut downloaden: