Sachsen lockert

Die sächsische Landesregierung hat am Dienstagabend weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen angekündigt. Wie Sozialministerin Petra Köpping (SPD) nach Kabinettsberatungen sagte, werde man „mit Bedacht lockern“. Dazu wurde am Dienstag die Änderung der Corona-Notfallverordnung beschlossen, die bereits am Mittwoch in Kraft tritt. Konkret fallen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene weg, nicht jedoch für Ungeimpfte. Bei Beerdigungen und Eheschließungen soll es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl mehr geben (hier gilt 3G).

Innenbereiche von Zoos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten können unter 3G-Zugangsbedingungen besucht werden. Die Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel entfallen komplett, FFP2-Maskenpflicht bleibt. Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden die bundeseinheitlichen Regeln umgesetzt. Demnach gilt 2G mit max. 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und max. 6.000 Zuschauern, im Außenbereich (bei maximal 75 Prozent Auslastung und 25.000 Zuschauern). Für Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliches gilt wie bisher 2G+. Messen können jetzt unter 2G-plus und ohne Kapazitätsbegrenzung stattfinden. 

Wie der MDR und Die Sächsische berichten, soll bereits ab 4. März eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft treten. Laut Köpping sind darin keinerlei Schließungen mehr geplant. Aber man habe eine Vorbehaltsregelung aufgenommen, falls sich die Lage verschärfen sollte, so die Ministerin. Ab 4. März soll für Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern dann die 3G-Regel gelten und die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen entfällt.  Ab 4. März können dann auch Clubs und Diskotheken unter 2G+ wieder öffnen.