2G-Regel gilt ab Montag landesweit in Sachsen

Sachsen setzt ab Montag die 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens flächendeckend um. Das ist der zentrale Punkt der neuen Corona-Schutzverordnung, die das Kabinett am Freitagnachmittag in Dresden beschloss. Damit haben nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt zu Innengastronomie, Diskotheken und Clubs, Freizeit- und Kultureinrichtungen, die wiederum Hygiene-Auflagen unterliegen (Sicherheitsabstand, Maske, Hygiene-Konzept, um 50 Prozent verringerte Kapazität). Ausnahmen gibt es für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber einen Test. Für den Einzelhandel oder Gottesdienste gilt 2G nicht. Für den öffentlichen Nahverkehr gilt FFP2-Maskenpflicht.

Die Lage in Sachsen sei dramatisch, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping. Die Krankenhausbelegung bereite große Sorgen. Experten hätten der Regierung geraten, jetzt zu handeln. Allerdings sei die neue Schutzverordnung keine Neuerung im eigentlichen Sinne. Man vollziehe nur das, was vorher schon vereinbart war. Bisher war die 2G-Regel für die betroffenen Bereiche erst ab Erreichen der Überlastungsstufe vorgesehen.  Köpping rechnet damit, dass die Überlastungsstufe bereits am 10. oder 11. November erreicht wird. Auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern greift die 2G-Regel, egal ob sie drinnen oder draußen stattfinden. Die Maßnahmen gelten bis einschließlich 25. November.

Näheres dazu unter mdr.de.