Sachsen passt Corona-Verordnung an harten Lockdown an

Das sächsische Kabinett hat seine Corona-Schutzverordnung an die Bund-Länder-Vereinbarungen für den deutschlandweiten harten Lockdown angepasst. Sachsens Sozialministerin Petra Köpping gab am 15. Dezember die Änderungen bekannt. Sie treten am 16. Dezember in Kraft.

Demnach gelten Lockerungen der Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten nur vom 24. bis 26. Dezember und wurden in der Anzahl verringert. Erlaubt sind Treffen des eigenen Hausstandes mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis. Kinder bis zu 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Silvester gibt es keine Ausnahme von den geltenden Kontaktbeschränkungen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten, bereits vorhandene Pyrotechnik darf aber gezündet werden. Der Großhandel für Gewerbetreibende bleibt geöffnet, Gewerbetreibende dürfen in Baumärkten einkaufen, Privatleute nicht. Friseurgeschäfte müssen schließen. Die Liste systemrelevanter Tätigkeiten bei der Kindernotbetreuung wird um Bestatter und Schwangerenkonfliktberatungen erweitert. In Alten- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten sind künftig regelmäßige Corona-Tests für das Personal vorgeschrieben, möglichst zweimal pro Woche.

Diese und weitere Regelungen gelten vorläufig bis 10. Januar 2021. Siehe coronavirus.sachsen