Weitere Beschränkungen: Dresden führt Maskenpflicht in Bereichen der Innenstadt ein

Aufgrund steigender Infektionszahlen hat die Landeshauptstadt Dresden eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Der Inzidenzwert auf 100.000 Einwohner liegt aktuell bei 57 (Stand: 23. Oktober, 12 Uhr). Die Allgemeinverfügung gilt ab 27. Oktober. Man habe den Zeitpunkt bewusst gewählt, um den Einwohnern eine Übergangsfrist und Nachfragen zu ermöglichen, so die Stadtverwaltung.

Neben einer erweiterten Maskenpflicht innerhalb von Gebäuden wird es an belebten Innenstadtplätzen (vom Hauptbahnhof über Prager Straße, Altmarkt, Postplatz, Augustusbrücke, Hauptstraße bis in die Äußere Neustadt) auch eine Maskenpflicht unter freiem Himmel geben. Diese gilt von Montag bis einschließlich Samstag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag. Ausgenommen ist die Fortbewegung per Fahrrad oder beim Joggen.

Ab 27. Oktober gilt:

  • Private Zusammenkünfte und Feiern sowie Familienfeiern in Gaststätten sowie Betriebsfeiern sind auf maximal zehn Personen begrenzt
  • Groß- und Sportveranstaltungen dürfen mit höchstens 100 Personen stattfinden

Für Einrichtungen mit genehmigtem Hygienekonzept gelten die Einschränkungen der Personenzahl nicht. Hier sind das Hygienekonzept und die darin benannten Schutzmaßnahmen anzuwenden (z. B. auf Konzertveranstaltungen, Kinos, Theater). Bereits genehmigte Hygienekonzepte behalten ohne erneute Einreichung beim Gesundheitsamt ihre Gültigkeit, wenn zusätzlich folgende Auflagen beachtet werden:

  • Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung
  • Maskenpflicht für die gesamte Dauer des Aufenthalts, einschließlich Aufführung
  • verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstandes

Sperrstunde und Alkohol-Ausschankverbot:

  • Schank- und Speisewirtschaften sind von 22 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag zu schließen
  • Alkoholhaltige Getränke dürfen von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages nicht abgegeben werden. Dies gilt für alle Einrichtungen, auch für Gastronomie oder den Einzelhandel.

Der genaue Wortlaut der Verfügung ist hier nachzulesen.