Ausgangsbeschränkungen bis 19. April verlängert

Der Freistaat Sachsen hat eine neue Verordnung erlassen. Diese gilt ab 1. April bis zum Ablauf des 19. April 2020. Die neue Regelung löst die bisher geltende Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020 ab. In der Verordnung sind mögliche Bußgelder aufgelistet.

Darin wurden folgende wesentliche, häufige Verstöße und die dazugehörigen Regelsätze bzw. Bußgelder festgelegt.

1. § 2 Abs. 1 VO:
Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund.
Bußgeld: 150 Euro
2. § 3 Nr. 1 – 3 VO:
Verstoß gegen Besuchsverbot
Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro
3. § 3 Nr. 3 VO
Überschreitung der in der Rechtsverordnung vorgegebenen angegebenen Personenzahl
Bußgeld (für verantwortliche Einrichtungsleitung): 500 bis 1.000 Euro – je nach Einrichtungsgröße